

Rauchwarnmelder
Ministerium für Verkehr,
Bau und Landesentwicklung
Pflicht in bestehenden Wohnungen
ab dem 1. Januar 2010
Herausgeber: Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung
Mecklenburg-Vorpommern
Schloßstraße 6-8, 19053 Schwerin
Telefon: 0385 588-0, Fax: 0385 588-8099
http://www.vm.mv-regierung.de
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@vm.mv-regierung.de
Druck: Stadtdruckerei Weidner, Rostock
Fotos: Pressefoto Lindenbeck, Schwerin
Schwerin im Juli 2009
Diese Broschüre wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Verkehr, Bau
und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern herausgegeben. Sie darf weder von
Parteien noch von deren Kandidaten oder Helfern während des Wahlkampfes zum Zwecke
der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen.
Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsstellen
der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen
oder Werbemittel. Untersagt ist auch die Weitergabe an Dritte zur Verwendung
bei der Wahlwerbung.
Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht so
verwendet werden, dass dies als Parteinahme des Herausgebers zugunsten einzelner politischer
Gruppen verstanden werden könnte. Diese Beschränkungen gelten unabhängig vom
Vertriebsweg, also unabhängig davon, auf welchem Wege und in welcher Anzahl diese
Information dem Empfänger zugegangen ist.
In Deutschland kommen jährlich rund 600 Menschen
bei Bränden ums Leben. Hauptursache ist meist
nicht die direkte Flammeneinwirkung, sondern der
Erstickungstod durch toxische Gase im Brandrauch. Die
meisten dieser Brände entstehen nachts in privaten
Wohnungen. Da der menschliche Geruchssinn im
Schlaf quasi ausgeschaltet ist, kann sich der gefährliche
Brandrauch unbemerkt in der gesamten Wohnung ausbreiten.
Nur wenige Atemzüge des hochgiftigen Brandrauchs
können tödlich sein. Die Opfer werden im Schlaf
bewusstlos und erleiden den Erstickungstod. So weit
muss es nicht kommen: Rauchwarnmelder können in
solchen Brandfällen Leben retten. Sie erkennen den
Brandrauch frühzeitig, alarmieren Sie auch im Schlaf
durch einen lauten Signalton und ermöglichen es
Ihnen, sich rechtzeitig in Sicherheit zu bringen und die
Feuerwehr zu alarmieren.
RAUCHWARNMELDER 3
Rauchwarnmelder retten Leben
Die Sensoren von Rauchwarnmeldern arbeiten nach
dem optischen Prinzip, das heißt in der Messkammer
des Melders werden regelmäßig Lichtstrahlen ausgesendet,
die im Normalzustand nicht auf die Fotolinse
treffen. Bei Raucheintritt in die Messkammer werden
die ausgesendeten Lichtstrahlen gestreut und auf die
Fotolinse abgelenkt. Das so erkannte Rauchsignal löst
den lauten Alarmton aus. Wenn die Batterie ausgetauscht
werden muss, ertönt meist einen Monat lang
regelmäßig ein Warnsignal. Die Funktion Ihres Rauchwarnmelders
sollten Sie alle drei Monate testen.
In Mecklenburg-Vorpommern besteht seit September
2006 eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von
Rauchwarnmeldern in neu zu bauende Wohnungen.
Bestehende Wohnungen müssen bis zum 31. Dezember
2009 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden.
§ 48 Absatz 4 der Landesbauordnung enthält dazu
folgende Regelung:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und
Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege
von Aufenthaltsräumen führen, jeweils
mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut
oder angebracht und betrieben werden, dass
Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet
wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum
31. Dezember 2009 durch den Besitzer entsprechend
auszustatten.”
4 Wie funktionieren Rauchwarnmelder? Rauchwarnmelderpflicht
in bestehenden Wohnungen ab dem 1. Januar 2010
RAUCHWARNMELDER
Bei Neubauten ist grundsätzlich der Bauherr als
Eigentümer für die Rauchwarnmelder verantwortlich.
Für bestehende Wohnungen hat der Gesetzgeber in
Mecklenburg-Vorpommern den Besitzer einer Wohnung
verpflichtet, diese mit Rauchwarnmeldern auszustatten.
Diese Pflicht trifft bei vermieteten Wohnungen
den Mieter als unmittelbaren Besitzer und Nutzer der
Wohnung. Der Mieter einer Wohnung ist am ehesten
in der Lage, die Rauchwarnmelder zweckmäßig und
der individuellen Nutzung der Wohnung entsprechend
anzubringen und deren Funktionsfähigkeit zum eigenen
Schutz dauerhaft und unterbrechungsfrei sicherzustellen.
In einigen Fällen haben Wohnungsbaugesellschaften
die Pflicht zur Nachrüstung und Wartung von
Rauchwarnmeldern übernommen und dafür eine anteilige
Erhöhung der Mietkosten vereinbart.
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Wer ist verantwortlich?
RAUCHWARNMELDER
Die Landesbauordnung legt lediglich den erforderlichen
Mindestschutz fest. Ein optimaler Schutz wird
erst bei der Überwachung jedes Raumes erreicht.
Im Normalfall ist ein Rauchwarnmelder je Raum ausreichend,
wenn dieser nicht mehr als 60 Quadratmeter
Fläche hat. Bei größeren oder sehr verwinkelten
Räumen und Fluren können mehrere Rauchwarnmelder
erforderlich sein. Rauchwarnmelder gehören
an die Decke in die Raummitte und können mit den
Schrauben und Dübeln, die dem Gerät beigefügt sind,
einfach montiert werden. Um Fehlalarme zu vermeiden,
sollten die Rauchwarnmelder nicht in Räumen
eingesetzt werden, in denen Wasserdampf oder eine
hohe Staubbelastung vorkommen können. In Küchen
sind sie deshalb nur eingeschränkt einsetzbar; in
Bädern kann auf eine Installation verzichtet werden.
6 RAUCHWARNMELDER
Wo sollten Rauchwarnmelder
installiert werden?
Die durch die Regelung verursachten Kosten sind
für den Mieter relativ gering. Soweit eine bestehende
Wohnung mit Rauchwarnmeldern nachzurüsten ist,
entstehen Kosten von zurzeit circa fünf – 25 Euro je
Rauchwarnmelder zuzüglich eines Aufwands für die
Montage.
Rauchwarnmelder sind im Elektrofachhandel, bei
Sicherheitsunternehmen, Brandschutzfirmen und in
jedem Baumarkt erhältlich. Verwenden Sie nur Rauchwarnmelder
auf optischer Basis (Streulichtprinzip).
Geeignete Rauchwarnmelder tragen ein CE-Zeichen
mit dem Hinweis auf Übereinstimmung mit der DIN
EN 14604, ein GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit oder
ein VdS-Prüfzeichen für Sicherheit und Qualität. Eine
bestimmte technische Lösung wurde vom Gesetzgeber
nicht vorgegeben. Der Schutz mit batteriebetriebenen
Rauchwarnmeldern ist ausreichend und bietet
sich in bestehenden Wohnungen an – sie bleiben auch
bei Stromausfall funktionsfähig. Bei Neu- oder Umbauten
besteht jedoch auch die Möglichkeit, Rauchwarnmelder
mit 230 Volt-Netzversorgung zu verwenden
und/oder durch ein Kabel oder Funksignal miteinander
zu vernetzen.
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Wo können Sie Rauchwarnmelder
kaufen?
Welche Kosten entstehen Ihnen?
RAUCHWARNMELDER
Fragen hierzu beantworten Ihnen Ihre örtliche
Feuerwehr, Ihr Schornsteinfegermeister oder Ihr Sachversicherer.
Auch der Fachhandel sowie das Fachhandwerk
können Sie beraten.
Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung
- Oberste Bauaufsichtsbehörde -
Mecklenburg-Vorpommern
Schloßstraße 6-8
19053 Schwerin
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zu Rauchwarnmeldern?