Der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern vergibt für besondere Verdienste das Brandschutzehrenzeichen.
Es dient dazu, Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der Berufsfeuerwehren und der anerkannten Werkfeuerwehren (Feuerwehrangehörige), die langjährig aktiv in einer Feuerwehr pflichtgetreu ihren Dienst getan haben sowie Feuerwehrangehörige und andere Personen für besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Feuerwehreinsatz oder für besondere Verdienste um das Brandschutzwesen auszuzeichnen.
Das Brandschutz-Ehrenzeichen kann in 4 Stufen verliehen werden:
- Brandschutz-Ehrenspange (10 Jahre)
- Brandschutz-Ehrenzeichen am Bande in Silber (25 Jahre)
- Brandschutz-Ehrenzeichen am Bande in Gold (40 Jahre)
- Brandschutz-Ehrenzeichender Sonderstufe
Seit Inkrafttreten des Brandschutz-Ehrenzeichen Gesetzes werden jährlich ca. 1.800 Brandschutz-Ehrenzeichen verliehen.
Mehr Informationen dazu erhalten Sie beim
Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern
Hausanschrift:
Graf-Yorck-Straße 6
19061 Schwerin
Tel.: 0 385 / 207 028 00
Fax: 0 385 / 207 028 40
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Quelle/ Fotos: www.katastrophenschutz-mv.de