Ehrenzeichen und Ehrennadel des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern
Die Ehrennadel wird in zwei Stufen verliehen
- Ehrennadel in Silber
- Ehrennadel in Gold
Die Ehrennadel kann an Angehörige der Feuerwehren und an Personen, die sich Verdienste um das Feuerwehrwesen erworben haben, verliehen werden.
Die Ehrennadel wird durch den Vorsitzenden des LFV M-V, oder durch ein Mitglied des LFV-Vorstandes überreicht. Eine Delegierung auf die Vorsitzenden der Mitgliedsverbände des LFV-MV sowie der Leiter der Berufsfeuerwehren ist möglich.
Die Ehrenzeichen werden verliehen gemäß der geänderten Richtlinie vom 01.11.2007, die Sie sich im Bereich Downloads herunterladen können.
Antragsberechtigt sind der LFV-Vorstand, die ordentlichen Mitglieder und deren Mitgliedsfeuerwehren.
Der Antrag ist auf einem Antragsvordruck mit Begründung, beim Stadt- oder Kreisfeuerwehrverband einzureichen. Die Berufsfeuerwehren reichen den Antrag direkt an den Vorstand des LFV-MV.
Für Angehörige der Mitgliedsfeuerwehren des LFV-MV, die 50, 60 und 70 Jahre der Feuerwehr angehören, wird ein Ehrenzeichen am Bande verliehen.
Das Abzeichen wird ohne Altersbegrenzung des zu Ehrenden auf Stadt und Kreisebene durch die ordentlichen Mitglieder verliehen.
Sollten Sie weitere Informationen zur Vergabe dieser Ehrenzeichen des Landesverbandes benötigen, so wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle in Schwerin.